AGBs

AGB TATTOO

1. Auftragsannahmen seitens Maren Römer erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung besprochenen Vertragsinhalten. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen Maren Römer zur Ablehnung eines Auftrages. Maren Römer behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen – oder tierverachtendem Inhalten, Motive mit erkennbarem Namen des Partners, etc. sein.

Maren Römer wird in der Regel Kunden im Bereich Tattoo, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ablehnen. 

2. Der Kunde leistet mit Vertragsschluss eine Terminkaution. Deren Höhe beträgt: 100€. Diese ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder

a) eine schriftliche Terminabsage durch den Kunden spätestens 7 Tage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder

b) eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder

c) der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

Eine Rückerstattung der Terminkaution ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen wurde und oder eine individuelle Vorzeichnung erstellt wurde.

Die Terminkaution wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Terminkaution mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

d) Terminverlegungen (nur persönlich) sind bis zu 7 Tage vor dem Termin möglich. 

Bei Absage des Termins oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin.  Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Termin.

3. Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens Maren Römer lediglich grobe Einschätzungen  genannt werden. Bei größeren Projekten, deren Erstellung voraussichtlich eine Sitzung übersteigen wird, nenne ich stets nur einen maximalen Tagespreis pro Sitzung, niemals einen Gesamtpreis.

4. Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

5. Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.

6. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation, die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren, die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,

Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren, eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel, ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden, ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht, Minderjährigkeit des Kunden, Schwangerschaft der Kundin.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

7. Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, sie wurde von dem Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover-Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen. Das Nachstechen eines Cover- up`s ist kostenpflichtig!

8. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.

9. Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeldlich.

10. Des Weiteren weist Maren Römer darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Tätowierer herbeigeführt.

11. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt. Maren Römer gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der gestochenen Tätowierung. Dieses erstreckt sich nicht auf eventuell überlassene Entwurfsskizzen oder Vorzeichnungen.

12. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.